
Pressemeldungen zu Reutlingen
- 15.12.20 Reutlingen: Gemeinderat: Luftreinhaltung: Aktueller Stand und weiteres Vorgehen
Kommentar: Der Jahresmesswert wird unter dem 40µg Grenzwert liegen. Die Fußgängerampel wird wieder aufgebaut obwohl alle wissen, dass dadurch wieder ein Kriterium der 39. BImschV verletzt wird. Solange der Messwert dadurch nicht wieder über den 40µg Grenzwert steigt, was den Anwohnern nicht zuzumuten ist, ist das eine gute Tat für die Fussgänger in Reutlingen. - 10.12.20 GEA: Luftmessstation in Reutlinger Lederstraße demoliert
Luftreinhalteplan Reutlingen ohne Fahrverbot
- 23.11.20: Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Tübingen: Bekanntgabe der 5ten Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für Reutlingen.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht geurteilt hatte, dass Fahrverbote in Reutlingen nicht verhältnismäßig sind, finden sich diese auch nicht in der 5ten Fortschreibung des Luftreinhalteplanes. Die wesentlichen Maßnahmen sind bereits umgesetzt: Temporäre Fahrspurreduzierung Lederstraße, Kontrolle des LKW Durchfahrtsverbotes, Tempo 40 auf einigen Strecken. - Im Juni 2020: Das, vom Regierungspräsidium beauftragte, neue (Juni 2020) Gutachten zur Prognose der Luftqualität in Reutlingen prognostiziert auf Seite 33 für 2020 keine Grenzwertüberschreitung gemäß BImschV.
Fachanalysen
- Ergebnis der Umbaumassnahmen an der Messstelle Lederstraße in Reutlingen. Da das Land die Station nicht gesetzeskonform aufstellen wollte, hat die Stadt das Umfeld umgestaltet und den Aufstellort nahezu gesetzeskonform gemacht. Trotz vorsätzlich falsch berechneter NO2 Mittelrwerte des LUBW haben wir unser Ziel erreicht:
2020 NO2-Werte der LUBW für Lederstrasse und Pomologie Reutlingen (Update 12.01.)
Die vorsätzlich falsche Berechnung durch das LUBW sieht die Stadt Reutlingen auch so wie wir und berichtet 33,3µg
Störfaktoren durch Baumaßnahmen an der Messstelle Lederstrasse Reutlingen Teil1 und Teil 2
Fragliche 2019 Werte der LUBW für die Passivsammler an der Lederstrasse Reutlingen - Februar 2020:
Verwaltungswillkür: 12 eingemeindete Orte mit bester Landluft sollen zum Diesel-Sperrgebiet werden. Einen Focus Artikel und ein ausführlicheres Dokument zum Thema finden Sie auf der Webseite des Autors - Der TÜV Bericht 27.06.19 Nr.: 936/21246077/A: bedeutet speziell im Fall Reutlingen: TÜV erkennt schwerwiegenden Mangel der NO2-Messstation, doch er prüft nur die offiziellen Dokumente.
Der Reutlinger Generalanzeiger greift das Thema unter der Überschrift „Das TÜV-Gutachten für Reutlingen ist mangelhaft“ am 27.8.19 auf. Die Stadt reagiert und baut im Januar 2020 die Ampelanlage ab (weniger Stop and Go) sowie eines der Gebäude neben der Messstelle. Damit steht die Messstelle immer noch nicht vorschriftsmäßig, aber es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. - Mehr Erklärungen, Stellungnahmen und Fachanalysen finden Sie unter dem Menüpunkt: Fachliches
Aktionen
- 17.10.20 Reutlinger GEA: Leserbrief “Wie ehrlich ist die Verkehrswende”
- 28.08.20: Unsere Sicht auf die ARD Extra 3 Satire Schummel-Luftmessung in Reutlingen im Freien Radio Wüste Welle.
- 28.02.20: Unser Statement nach dem Urteil bei 1:45 min im SWR Video
- 28.02.20: Demonstration vor dem Bundesverwaltungsgericht anlässlich der Grundsatzentscheidung zur Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten.
Bild 1: Original vor dem Prozess
Bild 2: Fotoshop Bild mit eingearbeitetem Urteil - Im Focus erscheint am 28.02.20 der Artikel eines uns wohl gesonnenen Autors “Der Diesel-Irrsinn von Reutlingen” der Artikel zeigt die irrwitzigen Auswirkungen des geforderten Fahrverbotes auf.
- In unserem offenen Brief vom 18.2.20 an das Bundesverwaltungsgericht erklären wir uns zu §47 Abs 4a BImSchG. Darüber hinaus fordern wir die juristische Überprüfung offensichtlicher Rechtsverstöße bei der Ermittlung der Messwerte und die Überarbeitung des seit Jahren veralteten Gutachtens, das dem Luftreinhalteplan zugrunde liegt.
Gerichtsverfahren und Urteile zum Fahrverbot Reutlingen
- 24.06.20 BVerwG Urteil
7 C 3.19 Fortschreibung eines Luftreinhalteplans und Zulässigkeit von Fahrverboten - 27.02.20 BVerwG Pressemeldung:
Diesel-Verkehrsverbot kann bei absehbarer Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid unverhältnismäßig sein - 18.03.19 VGH Baden-Württemberg Urteil:
10 S 1977/18 Überschreitung des Jahresmittelgrenzwerts von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter in Reutlingen; unzureichender Luftreinhalteplan - 19.03.19 VGH Baden-Württemberg Pressemeldung:
Land muss Luftreinhalteplan für Reutlingen überarbeiten (10 S 1977/18) - 16.04.19 VGH Baden-Württemberg Pressemeldung:
Luftreinhalteplan Reutlingen: VGH begründet Verurteilung des Landes zur Aufnahme von Fahrverboten (10 S 1977/18)
Promotion Material, Flyer, Videos & Reden
- Laut TUEV-Gutachten ist die Messstelle Lederstraße in Reutlingen mangelhaft: Flyer 11
- Tunneleffekt an der Messtelle Lederstraße
- Für Umweltschutz und Nachhaltigkeit und deshalb gegen Fahrverbote: Flyer 10
- Messstation und Messwerte sind nicht gesetzeskonform, beleuchtet aus verschiedenen Perspektiven: Flyer 01, Flyer 03, Flyer 04, Flyer 05, Flyer06, Flyer07, Flyer 09
- Wir kämpfen für den Wirtschaftsstandort und den Erhalt von Arbeitsplätzen Flyer 08
- Der Diesel ist inzwischen sauber: Flyer 02
- Dieseldepesche Extra,
- Dieseldepesche 03
Webseiten zum Thema Fahrverbot in Reutlingen
- Fahrverbotsgegner: Fahrverbot – Info – Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schwager
- Informationsseite der Stadt: Reutlingen: Luftreinhalteplan